Recht.Einfach.Erklärt.

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#17 - Die Snackable Content Reihe- Teil 3 - Werbung auf Youtube

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YouTube ist mit 1,9 Milliarden Nutzern die zweitbeliebteste Social Media Plattform weltweit.

Jede Minute werden auf YouTube 400 Stunden Videomaterial hochgeladen.

Jeden einzelnen Tag werden über 1 Milliarde Stunden an YouTube Videos angesehen. Das ist mehr als auf Netflix und Facebook zusammengenommen. Das erste Video, das eine Millionen Views erreichte, war eine Nike-Werbung mit dem bekannten brasilianischen Fussballspieler Ronaldinho.

Wenn auch du Werbung in deinen Youtubevideos unterbringst und für eigene oder fremde Produkte und Dienstleistungen Werbung machst, musst du diese entsprechend kennzeichnen.

Wie die Kennzeichnungspflichten auf Youtube aussehen und wie du diese praktisch umsetzen kannst, erfährst du in Teil 3 Snackable Content Reihe.


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Über diesen Podcast

Mit diesem Podcast möchte ich juristische Inhalte einfach und allgemeinverständlich vermitteln. Jeder sollte aus meiner Sicht Zugang zu juristischem Wissen haben, um sich zu einer Rechtsfrage vorab zu informieren und ein Bewusstsein für mögliche juristische Probleme zu entwickeln. Dies gilt im Besonderen in der aktuellen Lage, in der sich eine Vielzahl juristischer Fragen, ob im Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Mietrecht, Verfassungsrecht oder in anderen Bereichen stellen. Die Vermittlung des juristischen Wissens hilft nicht nur den Nichtjuristen, sondern auch den Juristen. Kommt der Mandant mit einem besseren Wissensstand zum Anwalt können sich der Anwalt und der Mandant auf einer ganz anderen Ebene miteinander kommunizieren. Fehlvorstellungen von der tatsächlichen Rechtslage können mit einer besseren Informationslage von vornherein vermieden werden.

von und mit Pierre Daniel Wittmann

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