Recht.Einfach.Erklärt.

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#16 - Die Snackable Content Reihe - Teil 2 - Werbung auf LinkedIn

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LinkedIn ist das Business-Netwerk schlechthin und hat sich zur zentralen Anlaufstelle für die digitale B2B-Kommunikation entwickelt. Weltweit nutzen rund 722 Millionen Menschen LinkedIn, im DACH-Raum sind es ca. 15 Millionen Nutzern, Trend steigend.

Das Business-Netzwerk wird neben dem Netzwerken auch fleißig für das Bewerben eigener und fremder Produkte und Dienstleistungen genutzt.

Um bei der Werbung auf LinkedIn rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, habe ich mit Lukas Bootz diesen zweiten Teil der Snackable Content Reihe produziert.

Hier erfährst du als LinkedIn-Nutzer, welche Kennzeichnungspflichten dich bei Werbung auf LinkedIn treffen und wie du diese praktisch in deine Beiträgen bei LinkedIn umsetzen kannst.

Wenn dir diese Folge gefallen hat, würde ich mich freuen, wenn du meinen Podcast Recht.Einfach.Erklärt abonnierst, mir auf LinkedIn dein Feedback gibst und du mir auf Clubhouse unter @pierrewittmann folgst.


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Über diesen Podcast

Mit diesem Podcast möchte ich juristische Inhalte einfach und allgemeinverständlich vermitteln. Jeder sollte aus meiner Sicht Zugang zu juristischem Wissen haben, um sich zu einer Rechtsfrage vorab zu informieren und ein Bewusstsein für mögliche juristische Probleme zu entwickeln. Dies gilt im Besonderen in der aktuellen Lage, in der sich eine Vielzahl juristischer Fragen, ob im Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Mietrecht, Verfassungsrecht oder in anderen Bereichen stellen. Die Vermittlung des juristischen Wissens hilft nicht nur den Nichtjuristen, sondern auch den Juristen. Kommt der Mandant mit einem besseren Wissensstand zum Anwalt können sich der Anwalt und der Mandant auf einer ganz anderen Ebene miteinander kommunizieren. Fehlvorstellungen von der tatsächlichen Rechtslage können mit einer besseren Informationslage von vornherein vermieden werden.

von und mit Pierre Daniel Wittmann

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